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Bestattungsarten

Erdbestattungen

Bei einer Erdbestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Seit einiger Zeit ist auf manchen Friedhöfen auch eine anonyme Erdbestattung möglich. Hierbei erhält die Grabstelle keinen Grabstein und wird nicht bepflanzt. Die Fläche wird mit Rasen begrünt. Selbstverständlich können auch bei dieser Bestattungsform die Angehörigen an der Beisetzung teilnehmen.

Ansonsten erhält die Grabstelle einen Grabstein und kann bepflanzt werden.

Seebestattungen

Bei einer Seebestattung wird nach der Einäscherung die Asche in einer speziellen Seeurne dem Meer übergeben.

Die Angehörigen können der Seebestattung selbstverständlich beiwohnen. Die dafür notwendigen Formalitäten übernehmen wir. Grundsätzlich gelten für eine Seebestattung die gleichen Voraussetzungen wie für eine Feuerbestattung. Das heißt, dazu ist eine besondere Verfügung notwendig. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Das dafür vorgesehene Formulare dafür erhalten Sie bei uns.

Bei einer Seebestattung wird nach der Einäscherung die Asche in einer speziellen Seeurne dem Meer übergeben.

Die Angehörigen können der Seebestattung selbstverständlich beiwohnen. Die dafür notwendigen Formalitäten übernehmen wir. Grundsätzlich gelten für eine Seebestattung die gleichen Voraussetzungen wie für eine Feuerbestattung. Das heißt, dazu ist eine besondere Verfügung notwendig. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Das dafür vorgesehene Formulare dafür erhalten Sie bei uns.

Eine Seebestattung muss außerdem behördlich genehmigt werden. Dazu ist es notwendig, eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See nachzuweisen. Dies kann durch die Angehörigen schriftlich und formlos versichert werden.